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VERTRAGSINHALTE - RAUMMIETE

​Kleine Amalie – Haus des Seins | Stand: 03.06.2026

Diese Regelungen sind Bestandteil jedes Raummietvertrags der Kleinen Amalie und gelten für alle Mieter*innen. Individuelle Angaben (Name, Raum, Termin, Preis, Zahlung und Kündigung) werden je Buchung gesondert vereinbart.

1. Mietgegenstand und Nutzung
Die Räume werden ausschließlich für die Durchführung von gesundheitsfördernden oder kreativen Kursen, Seminaren und ähnlichen Workshops überlassen. Eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vermieterin.

2. Mitbenutzte Flächen

Kursraum EG: Eingangsbereich und Equipment EG, Umkleide/Toilette EG, Küche OG, Toiletten OG, Parkplätze am Haus

Workshopraum OG: Eingangsbereich, Küche OG, Toiletten OG

3. Rechte und Pflichten

  1. Die Räumlichkeiten werden in sauberem und beheiztem Zustand zur Verfügung gestellt.

  2. Räume und Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.

  3. Werbung in den Räumen bedarf der Zustimmung der Vermieterin. Das Auslegen von Flyern ist am dafür vorgesehenen Ort willkommen.

  4. Für Schäden, die durch die mietende Person, ihre Mitarbeiterinnen oder Kundinnen entstehen, wird gehaftet.

  5. Tiere sind nicht gestattet.

  6. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

  7. Die Heizung ist nicht zu verstellen. Bei Fragen bitte die Vermieterin kontaktieren.

  8. Das Deponieren des eigenen Equipments ist nach Rücksprache mit der Vermieterin an dafür vorgesehenen Orten oder Schränken möglich.

  9. Rettungswege (Flur und Fenster) müssen freigehalten werden und dürfen nicht zugestellt werden.

  10. Die Nutzung von Kerzen ist gestattet, sofern sie stets unter Aufsicht brennen und nach Verlassen des Raumes vollständig gelöscht werden. Bei Verstößen wird für daraus entstehende Schäden gehaftet.

Zusätzlich für den Workshopraum OG: Die Parkplätze am Haus sind für die Kurse im Kursraum EG vorbehalten. Bitte die Teilnehmenden der Kurse im Workshopraum OG darauf aufmerksam machen und alternative Parkmöglichkeiten vorschlagen.

4. Hausordnung
Die Hausordnung der Vermieterin ist Bestandteil des Mietvertrags. Insbesondere gilt:

  • Küche und Toiletten sauber hinterlassen. Benutztes Geschirr ist abzuwaschen und wieder zu verräumen, benutzte Handtücher zu entsorgen und neue bereitzulegen.

  • Rücksichtnahme auf andere Personen und Kurse im Haus.

  • Kurse pünktlich beenden und die Wechselzeit von einer halben Stunde zwischen den Kursen einhalten.

  • Beim Verlassen der Räumlichkeiten alle Lichter und Elektrogeräte ausschalten und die Fenster schließen.

  • Die Türen sind abzuschließen, wenn die betreffende Person das Haus als letzte verlässt. Solange parallel noch Kurse stattfinden, bleiben die Türen offen, damit niemand eingeschlossen wird.

  • Müll ist in den dafür vorgesehenen Mülltonnen am Haus selbst zu entsorgen.

5. Haftung und Versicherung
Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist verpflichtend. Für Schäden oder Verluste an eingebrachten Gegenständen wird seitens der Vermieterin nicht gehaftet. Mit der Anmietung der Räume wird die vollumfängliche Haftung für alle auftretenden Schäden (materiell und an Personen) übernommen, die durch die Nutzung im Raum entstehen. Entstandene Schäden sind der Vermieterin mitzuteilen.

6. Schlüssel
Wird ein Schlüssel ausgehändigt, ist dafür Sorge zu tragen, dass die Türen mit Verlassen des Gebäudes wie besprochen verschlossen werden. Bei Schlüsselverlust werden die Kosten der Türschlosserneuerung von der mietenden Person getragen.

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